Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Dozent, CZV-Weiterbildungsdozent, Coach, Trainer & Berater nach Schweizer Recht. Ich lege Wert auf Transparenz und Klarheit, damit Sie bestens informiert sind.
01. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen mir (bzw. mgPARTNER gmbh) und Privatpersonen, Firmenkunden, Fahrschulen usw. - nachfolgend als „Kunde“ genannt über werkvertragliche Leistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Mit Bestätigung des Auftrages erkennt der Kunde diese AGB an. Änderungen bedürfen der Schriftform.
02. Vertragsschluss
Aufträge sind nur verbindlich, wenn ich diese schriftlich oder via E-Mail erhalten habe. Mündliche Absprachen, Ergänzungen oder Änderungen sind nur wirksam, wenn diese im Anschluss schriftlich oder via E-Mail bestätigt wurden.
03. Stornierung / Rücktritts-/Widerrufsrecht
Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, kann der Kunde Aufträge z.B. bei nichterreichen der Teilnehmerzahl
bis 7 Arbeitstage vor Kursdurchführung schriftlich (via E-Mail) stornieren. Ein Anspruch auf Vergütung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall für beide Seiten nicht.
Fällt die Stornierung später aus, werden bei CZV-Weiterbildungen die asa-Kosten plus eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von Fr. 50.-- fällig. Raumreservationen die nicht mehr sornierbar sind, werden in Rechnung gestellt.
Ein Rücktritts-/Widerrufsrecht besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
04. Leistungserbringung
Der vertraglich definierte Kursauftrag wird von Markus Gaab persönlich ausgeführt. Markus Gaab sichert die grösstmögliche fachliche und didaktische Qualität zu. Die Leistung wird termingerecht, sorgfältig, zielgruppengerecht und entsprechend den inhaltlichen vereimbarten Vorgaben erbracht. Das Bewerben eigener Weiterbildungen von Markus Gaab ist unzulässig.
Mit beiderseitigem Einverständnis kann im Verhinderungsfall eine ausgewählte Drittperson, Markus Gaab im Ausnahmefall für einen Lehrauftrag stellvertreten.
05. Leistungsumfang & Ausstattung
Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Kunde bei internen Weiterbildungsveranstaltungen übliche Nebenleistungen wie Beamer, Leinwand, Stühle, Tische, geeigneter Raum, Verpflegung. Markus Gaab stellt auf Wunsch Teilnahmebestätigungen aus.
Bei CZV-Weiterbildungen gelten spezielle, asa konforme Bestimmungen. Die Teilnehmer-Kursbescheinigung erfolgt über die Chresta Fahrschule oder Transportschule Wetzikon.
Markus Gaab bringt bei allen Beratungen, Coachings, Trainigs und Weiterbildungsveranstaltungen sein persönliches Notebook mit. Bei Firmen-Weiterbildungsveranstaltungen auch einen Beamer auf Reserve. Weiterer Bedarf ist rechtzeitig anzumelden.
06. Honorar & Zahlung
Mit dem vereinbarten Honorar sind sämtliche Leistungen von Markus Gaab einschliesslich, Fahr-, Essensspesen, Vor- und Nachbereitung abgegolten. Zusatzkosten werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn diese im Vorfeld schriftlich vereinbart worden sind. Die Honorarauszahlung erfolgt spätestens 30 Tage nach Rechnungstellung.
Bei Verzug wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.-- fällig.
07. Geistiges Eigentum
Die fachlichen Beiträge und Skripte belieben geistiges Eigentum von Markus Gaab. Skripte dürfen ohne meine Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt usw. werden.
08. Geheimhaltung & Datenschutz
Markus Gaab verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlichen Informationen des Kunden.
Die mgPARTNER gmbh bearbeitet Personendaten gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG). Personendaten werden nur zu dem Zweck bearbeitet, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist. Die betroffene Person hat das Recht, Auskunft über die bearbeiteten Daten zu verlangen und kann deren Berichtigung, Löschung oder Vernichtung verlangen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Daten werden nicht ohne Einwilligung der betroffenen Person an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu.
09. Bewertung
Markus Gaab erklärt sich mit der internen und teilnehmerbezogenen Bewertung seiner Auftragsleistung einverstanden. Eine Einflussnahme auf Bewertungen ist unzulässig.
10. Haftung / Reklamationen & Höhere Gewalt
Jegliche Haftung für direkte Schäden wird von Markus Gaab ausgeschlossen. Reklamationen sind innert 7 Tagen an Markus Gaab schriftlich via E-Mail Markus Gaab zu melden.
Bei höherer Gewalt zum Beispiel: Ausfall ÖV, Autounfall, Autopannen des eigenen Fahrzeuges, Demontrationen, Personenunfall, Polizeikontrollen, Störungen allgemein, Wetterbeeinträchtigungen usw. auf dem Anfahrtsweg sind beide Parteien für die Dauer der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten befreit. Eine unverzügliche Information hat so rasch als möglich zu erfolgen.
Beide Parteien bemühen sich - immer mit dem Endkunden im Mittelpunkt - so rasch als möglich z.B. einen Ersatztermin zu finden. Weitere Kosten können beiderseits nicht in Rechnung gestellt werden.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt das Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der mgPARTNER gmbh.
Ebmatingen, 05.01.2026
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